26.10.2011, 09:20
Pupsi schrieb:Wer einen Neuwagen kauft, hat beim Verkäufer 2 Jahre Garantie auf sachmängel (§ 437)
Die gesetzliche Regelung zur Sachmängelhaftung hat nichts mit der Garantie zu tun ...

Ist aber auch egal, darum geht es in dem Thread nicht. Hier ging es um Kulanz und wir haben von unserem Nüllchen aus "erster Hand" gehört, wie es bei BMW gehandhabt wird ...
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