26.10.2011, 10:21
Fahrspass schrieb:Die gesetzliche Regelung zur Sachmängelhaftung hat nichts mit der Garantie zu tun ...
Ist aber auch egal, darum geht es in dem Thread nicht. Hier ging es um Kulanz und wir haben von unserem Nüllchen aus "erster Hand" gehört, wie es bei BMW gehandhabt wird ...
Mit Garantie auf Sachmängel meinte ich die
Sachmängelhaftung und nicht die Garantie als solche...
..also sozusagen die "gesetzlich garantierte" Sachmängelhaftung..
