17.05.2003, 13:31
ich brauch mal eueren rat
hab meinen mini mal zum händler gebracht wegen folgenden mängeln:
1. Beifahertür stand ca 5 mm ab. sie schloss also nicht bündig ab.
2. Airbaglampe hat geleuchtet
3. Heckklappe klapperte wieder
also - mini hab ich wieder und dann die rechnung dazu:
1. tür einstellen 2AW 11,60 - (ist das kein garantiefall wenn sich das türschloss lockert und nachgestellt werden müssen?)
2. airbaglampe ist aus. fehler war das grutstrafferkabel (zahlt bmw) trotzdem kosten für mich und zwar steht da "fehlerspeicherabfrage im diagnosesystem" 4 AW 20,80 (ist das rechtens das zu berechnen - innerhalb der garantiezeit???)
3. "heckklappenverschluss einstellen" - 2AW 11,60
so - jetzt meine frage - was muss ich davon bezahlen - was sind garantiefälle???
hab meinen mini mal zum händler gebracht wegen folgenden mängeln:
1. Beifahertür stand ca 5 mm ab. sie schloss also nicht bündig ab.
2. Airbaglampe hat geleuchtet
3. Heckklappe klapperte wieder
also - mini hab ich wieder und dann die rechnung dazu:
1. tür einstellen 2AW 11,60 - (ist das kein garantiefall wenn sich das türschloss lockert und nachgestellt werden müssen?)
2. airbaglampe ist aus. fehler war das grutstrafferkabel (zahlt bmw) trotzdem kosten für mich und zwar steht da "fehlerspeicherabfrage im diagnosesystem" 4 AW 20,80 (ist das rechtens das zu berechnen - innerhalb der garantiezeit???)
3. "heckklappenverschluss einstellen" - 2AW 11,60
so - jetzt meine frage - was muss ich davon bezahlen - was sind garantiefälle???