17.11.2011, 17:40
Meine sind beheizt.
Im Netz hab ich hier:
http://www.kanzlei-knott.de/artikel/verk...Winter.pdf
das hier gefunden:
Da das PDF im ersten Link von einer Kanzlei-Seite kommt, denk ich mal, dass ich dem Vertrauen schenken kann.
Damit ist das was wollerosekaufe gesagt hat in Ordnung.
Im Netz hab ich hier:
http://www.kanzlei-knott.de/artikel/verk...Winter.pdf
das hier gefunden:
Zitat:Sollte die Heckscheibe vereist sein, so verstößt dies nicht gegen § 23 StVO, wenn dafür beide Außenspiegel frei sind (natürlich nur dann, wenn die entsprechenden Seitefenster auch frei sind).Der §23 im StVO sagt genau das, dass eben die Sicht nicht beeinträchtigt werden darf.
Da das PDF im ersten Link von einer Kanzlei-Seite kommt, denk ich mal, dass ich dem Vertrauen schenken kann.
Damit ist das was wollerosekaufe gesagt hat in Ordnung.