12.12.2011, 17:02
DER TORSTEN schrieb:Ihr ändert doch nichts am Licht selbst! Solange der Scheinwerfer dicht ist und kein Wasser drin steht!
Das wäre halt die Frage aller Fragen! Gibt ja bekanntlich Regionen in Deutschland wo sich der TÜV oder die Ordnungsmacht der Straßen ein wenig anstellen was gewisse "Umbauten" an geht.
Soweit ich weiß, darfst du z.B. reflektierende Gehäuseteile, sowie Streuscheiben und Co. nicht bekleben, folieren oder lackieren. Im Grunde änderst du ja die Eigenschaft des Scheinwerfers durch das öffnen und bekleben/lackieren. Insofern könnte sich also evtl. jemand "anstellen" was das E-Prüfzeichen, lichttechnisches Gutachten und Co. an geht!

Wobei ich gleichzeitig behaupten würde, dass wenn es ordentlich gemacht ist und z.B. seidenmatt schwarz oder ähnliches (wie bei dir Torsten) lackiert/foliert ist, kaum ein Prüfer sehen würde das es nicht org. so war! Nur vielleicht gelangt man doch an den falschen und schon stehste da...

Aber machbar ist es absolut wie man ja schön sieht! Und geil aussehen tut es auch!
