14.01.2012, 01:09
The Stig schrieb:Alleine der Fakt, dass es nicht erlaubt ist, finde ich lächerlich...
Wo steht das denn eigentlich, wenn ich fragen darf?
Scheinwerfer, die als solche dann ja garnichtmehr erkennbar wären, auch nicht angeschlossen sind, können doch nicht verboten sein?....
Wie hast du den Scheini denn verloren und was hat das mit den Abdeckkappen zu tun?
Also, mir wurde das so erklärt als ich die kappen im AH abgeholt hab, ich bild mir aber ein irgentwo hier schon mal sowas gelesen hab.
hab mal gegoogelt und das hier gefunden:
http://www.ubwmann.de/forum/viewtopic.php?f=11&t=490