14.01.2012, 01:19
"Also, man darf soviel Zusatzscheinwerfer montieren wie Du willst, sofern nicht mehr wie 3 Scheinwerferpaare im Bereich der STVO funktionstüchtig sind.
Das heißt 1. ein Paar Abblendlicht, 2. ein Paar Fernlicht, 3. ein Paar Nebelschweinwerfer und es dürfen nicht mehr als 2 Paare gleichzeitig brennen.
Alle anderen Schweinwerfer müssen dann im Bereich der STVO abgedeckt sein."
Heißt also: Es geht doch, solange die Zusatzscheinis abgedeckt sind?!
Das heißt 1. ein Paar Abblendlicht, 2. ein Paar Fernlicht, 3. ein Paar Nebelschweinwerfer und es dürfen nicht mehr als 2 Paare gleichzeitig brennen.
Alle anderen Schweinwerfer müssen dann im Bereich der STVO abgedeckt sein."
Heißt also: Es geht doch, solange die Zusatzscheinis abgedeckt sind?!
<<<<NOT NORMAL>>>>


