15.01.2012, 12:45
The Stig schrieb:Oh mein Gott...ist jetzt ned euer Ernst, dass wenn ich mir ein paar Fake Scheinis mit Kappen draufmache, die auch leuchten müssen können sollten?
Hi Stig,
Gemäss §49a ( Absatz 1 ) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
-> Es ist ja keine Lichttechnische Einrichtung mehr...
Begutachtungen im Rahmen von §19(2) bzw. Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung und/oder ähnlichen Maßnahmen zu.
-> Funktioniert ja nicht...
Lt. §30 StVZO dürfen Fahrzeuge nur so gebaut, umgebaut oder ausgerüstet sein, dass für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer keine größere Gefährdung zu erwarten ist.
->Ordnungsgemäß verbaut? Das muss der Prüfer entscheiden, aber ob der sowas eintragen kann...
Frag jemanden bei der DEKRA der sich damit auskennt, ganz einfach.
Wenn einer der Scheinwerferabdeckungen abfliegt oder sonstiges, bekommst du evtl. Ärger!
Wie willst du außerdem die Abdeckung anbringen, ohne den Scheinwerfer? Die stehen ab, nur die Abdeckung auf dem Grill wird nicht gut aussehen...
Gruß
Flo