17.02.2012, 22:03
dor hudda schrieb:Solang das checkheft passt, der wagen noch garantie hat und ich dem verkäufer kenn seh ich da kein problem
Die GW ist ja nicht weg, nur weil der Halter wechselt, oder?
Das ist richtig, aber eine Neuwagenanschlussgarantie kann nur der Ersthalter beantragen. Das andere wäre eine Gebrauchtwagengarantie (Premium Selection), der Inhalt ist aber fast der selbe. Die Gebrauchtwagengarantie kann jedoch nur ein Händler auf ein Fahrzeug geben.
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