02.03.2012, 11:42
Marilynchen schrieb:Also ICH zahle die Versteuerung und ICH zahle die Leasingrate.Da hätte hier das Finanzamt schon längst nen Strich durch die Rechnung gemacht. Maximal 50% der Nutzung dürfen privat sein.
Keine Lohnerhöhung, sondern Lohnverzicht.
Und dienstlich nutzen, naja wenn die 3 Mal im jahr da wirklich relvant sind.
Dazu kommt, dass die Versteuerung sich auf den Listenneupreis bezieht. Fährt man beispielsweise ein relativ altes Auto, kann es sein, dass man nach einem Jahr mehr bezahlt hat, als das Auto wert ist. Da dies keiner machen möchte, wird natürlich immer ein Neuwagen für z.B. für 3 Jahre geleast.
Rechnet man nun Neuwagen Firma vs. Privat, kommt der Firmenwagen sicherlich günstiger weg. (je nach Fahrprofil, Zusatzboni, Wäsche, Werkstatt und Finanzamt). Hätte man allerdings die Chance, einen Jahreswagen mit hohen Prozenten als Privatmann zu kaufen und für 4 Jahre zu fahren, rechnet sich der Firmenwagen vielleicht gar nicht mehr.
#Lotte