05.03.2012, 16:30
La Tatü schrieb:also wenn du nach deiner ursprünglichen fragestellung suchst, wirst du die in der tat nicht beim zoll finden
so.. habe beim Zoll angerufen. Da der Kerl mich nicht kannte, war er freundlich und nett.

also: die Freigrenze hat man immer, außer bei nicht teilbaren Gütern die in ihrem Wert über 430 € liegen (Weidereinreise aus Nicht EU-Staat per Flugzeug). Heisst konkret: Wenn ich diverse Kleinteile habe, die im Wert unter 430 € liegen, kann ich diese zollfrei einführen obwohl ich das Ipad bei der Einreise komplett verzolle.