14.03.2012, 14:09
Cappo schrieb:Eine Typgenehmigung ausgestellt auf die Fahrgestellnummer?? Hab ich auch noch nie gehört!?!?Wenn eine EG Nummer vorhanden ist (meist eingestanzt) braucht man doch keinen Zettel mehr dazu oder? Da kann die Polizei bei ner Kontrolle doch dann anhand der Nummer nachforschen oder???
So ist es. Bei einer E Prüfnummer bedarf es keiner witeren Eintragungen. Allerdings schadet es auch nicht, wenn das Gutachten vorhanden ist. Manche TüV Prüfer machen sich wichtig und wollen das manchmal sehen.
Fehlende Leistung wird durch mangelnde Traktion kompensiert - play hard or go home!
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