17.03.2012, 01:39
Was soll man Dir raten, außer das Dir nur der Händler/ die Werkstatt helfen kann? 
Du hast eine Auftragsarbeit vergeben, die Arbeit wurde gegen Rechnungsstellung durchgeführt und ein Tausch Dienstleistung gegen Geld hat stattgefunden.
Bist Du mit der Arbeit nicht zufrieden, da sie mangelhaft ausgeführt wurde, oder nicht wie im Auftrag vereinbarte Materialien verbaut wurden, hast Du ein Anrecht auf Nachbesserung. Fertig.

Du hast eine Auftragsarbeit vergeben, die Arbeit wurde gegen Rechnungsstellung durchgeführt und ein Tausch Dienstleistung gegen Geld hat stattgefunden.
Bist Du mit der Arbeit nicht zufrieden, da sie mangelhaft ausgeführt wurde, oder nicht wie im Auftrag vereinbarte Materialien verbaut wurden, hast Du ein Anrecht auf Nachbesserung. Fertig.
Wenn ich gnädig bin, so seid ihr übermütig. Wenn im Polenlande einer das nackte Leben hat, so küsst er einem die Füße. Ihr aber habt Kind und Rind - Dach und Fach und doch nicht satt??

-Team

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