03.01.2005, 20:02
Das war damals die Diskussion mit V-Power: "Wenn der Sprit das hält was die Werbung verspricht ist die Verwendung in der StVZO nicht zulässig" hieß es.
Außerdem war das damals Teil meiner "Streuungs"-Diskussion mit BMW. Werksangabe +-10%. Alles was raus ist ob zum Guten oder Schlechten ist schlicht und ergreifend nicht durch die ABE des Fahrzeugs abgedeckt.
Aber das ist nicht der Punkt. Jede Änderung an der Software muss theoretisch beim KBA hinterlegt werden, also wenn BMW ein Update veröffentlich muss ein neues Muster hinterlegt werden....vorausgesetzt ich hab alles richtig behalten was ich damals erzählt bekommen habe...ist schon ne Weile her.
Außerdem war das damals Teil meiner "Streuungs"-Diskussion mit BMW. Werksangabe +-10%. Alles was raus ist ob zum Guten oder Schlechten ist schlicht und ergreifend nicht durch die ABE des Fahrzeugs abgedeckt.
Aber das ist nicht der Punkt. Jede Änderung an der Software muss theoretisch beim KBA hinterlegt werden, also wenn BMW ein Update veröffentlich muss ein neues Muster hinterlegt werden....vorausgesetzt ich hab alles richtig behalten was ich damals erzählt bekommen habe...ist schon ne Weile her.