01.04.2012, 13:07
Kabrüggen schrieb:Im Internet hast du doch grundsätzlich 2 Wochen Wiederrufsrecht. Ob nun Private Auktion, gewerbliche Auktion oder sonstirgendein Shop. Die zwei Wochen sind dir immer sicher - auch wenn viele in ihren Privatauktionen noch das Gegenteil behaupten mit einem abschließenden Satz.Wenn dem so wäre, würde z.B. kein Privatverkäufer mehr Filme, Spiele und Musik-CD’s anbieten (kopieren & zurückschicken)


Einen Privatverkäufer betrifft nur die Mängelhaftung (§433 BGB). Sie besagt, dass die angebotene Sache der Beschreibung entsprechen muss
