01.04.2012, 13:07
Kabrüggen schrieb:Im Internet hast du doch grundsätzlich 2 Wochen Wiederrufsrecht. Ob nun Private Auktion, gewerbliche Auktion oder sonstirgendein Shop. Die zwei Wochen sind dir immer sicher - auch wenn viele in ihren Privatauktionen noch das Gegenteil behaupten mit einem abschließenden Satz.Wenn dem so wäre, würde z.B. kein Privatverkäufer mehr Filme, Spiele und Musik-CD’s anbieten (kopieren & zurückschicken)
... ein Privatverkäufer muss dieses Recht nicht ausschließen, weil es ihm gegenüber gar nicht existiert.Einen Privatverkäufer betrifft nur die Mängelhaftung (§433 BGB). Sie besagt, dass die angebotene Sache der Beschreibung entsprechen muss

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