01.04.2012, 17:43
Ich bin kein Jurist aber soweit ich weiß wird das zur Zeit anders praktiziert in der Rechtsprechung. Unabhängig davon was eBay dazu schreibt.
Das basiert doch auf der einfachen Tatsache, dass ich trotz aller Bilder und Beschreibungen bei Internetkäufen, in der Regel nicht die Möglichkeit habe, den Kaufgegenstand zu begutachten. So kenn ich es halt
Das basiert doch auf der einfachen Tatsache, dass ich trotz aller Bilder und Beschreibungen bei Internetkäufen, in der Regel nicht die Möglichkeit habe, den Kaufgegenstand zu begutachten. So kenn ich es halt

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