01.04.2012, 19:33
Kabrüggen schrieb:Ich bin kein Jurist aber soweit ich weiß wird das zur Zeit anders praktiziert in der Rechtsprechung. Unabhängig davon was eBay dazu schreibt.Also, sobald man erfolgreich ein Angebot bei eBay erstellt hat und man nichts mit Waffen, Tieren und Ausdrücken am Laufen hat, juckt es eBay in der Regel nicht, was da später eventuell für Probleme bei Käufer/Verkäufer sind.
Das basiert doch auf der einfachen Tatsache, dass ich trotz aller Bilder und Beschreibungen bei Internetkäufen, in der Regel nicht die Möglichkeit habe, den Kaufgegenstand zu begutachten. So kenn ich es halt
Die Rechtsprechung ist teilweise

… und mehr als überlastet, aber doch noch nicht so schlimm … das jeder ehrliche Privatverkäufer nach Auktionsende 14 Tage in Angst leben muss.
Die meisten Privatverkäufer räumen dir ein ihren angebotenen Artikel zu begutachten, liegt an dir

Und da die Verkäufer nicht mehr negativ bewerten können, achten die meisten sehr genau auf ihre Verkaufsbeschreibung und wissen ihre Rechte zu nehmen und auch durchzusetzen

Und wenn du gerade ne Auktion am Laufen hast, zufällig noch nen Komplettradsatz für nen MINI,
gib Bescheid … ich ersteigere den dann für die Sauerland-Tour und tausche diesen anschließend wieder bei dir um

Ne war nur Spaß, so läuft das nicht
