23.04.2012, 00:00
Vielfrasssss-DD schrieb:Noch mal ein Zitat aus dem Fahrschulbuch:StVo § 17 Beleuchtung
Sicht unter 100 m Nebelscheinwerfer
Sicht unter 50 m Nebelschlußleuchte
Aber bei Huddi ist das egal, der fährt auch gern mal Nachts nur mit Standlicht (Sorry Huddi)
3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt
Ich hab das so gerlernt

Allerdings (achtung persönliche meinung): wer achtet bei den ganzen tfl-baumarktfunzeln schon noch auf nebler

und licht ist sowieso überbewertet
