07.05.2012, 18:20
1. ABS und Co. ist nichts zu tun.
2. Solange Du ein Serienrad mit Serienbereifung fährst wird ist TÜV seitig nichts nötig.
3. Nachrüstfelgen oder eine Bereifung (auch auf der Serienfelge) die breiter ist muß nochmal mit dem Fahrwerksumbau geprüft werden. Also mit den Sommerrädern zum TÜV.
4. Die Abnahme ist immer für die geprüfte Höhe gültig. Manchesmal
wir auch ein Verstellbereich eingetragen ? ist aber eigentlich nicht zulässig. Auch nicht nach oben.
5. Auch ein KW Händler ist keine Garantie für eine einwandfreie Vermessung.
6. Später vermessen - manche TÜV Prüfer wollen ein Achmessprotokoll - muß aber nicht so sein ??
2. Solange Du ein Serienrad mit Serienbereifung fährst wird ist TÜV seitig nichts nötig.
3. Nachrüstfelgen oder eine Bereifung (auch auf der Serienfelge) die breiter ist muß nochmal mit dem Fahrwerksumbau geprüft werden. Also mit den Sommerrädern zum TÜV.
4. Die Abnahme ist immer für die geprüfte Höhe gültig. Manchesmal
wir auch ein Verstellbereich eingetragen ? ist aber eigentlich nicht zulässig. Auch nicht nach oben.
5. Auch ein KW Händler ist keine Garantie für eine einwandfreie Vermessung.
6. Später vermessen - manche TÜV Prüfer wollen ein Achmessprotokoll - muß aber nicht so sein ??