20.05.2012, 19:48
Eine ABE gilt grundsätzlich nur in Verbindung mit dem serienmäßigen Fahrzeug, es sei den es steht was anderes drin. Bedeutet wenn man eine weitere Änderung im Fahrwerksbereich vornimmt, muß auch das Teil mit der ABE geprüft werden, selbst wenn es auch für das zweite Teil eine ABE vorliegt..... Felgen werden also bei einer zusätzlichen Tieferlegung nochmals auf Freigängkeit geprüft. Wie die Prüfung im Einzelfall aussieht hängt beim TÜV z.B. vom der Härte des Qualitätsmangements der Prüforganisation, bzw. vom einzelnen Prüfer ab, da er ggf. dafür haftet..