08.06.2012, 07:28
Nochmal kurz zum OT zum Auspuffsound bzw. sollte damit alles geklärt sein:
Das Standgeräusch ist gesetzlich nicht limitiert, hier können also auch 100db(A) in den Papieren stehen. Das Standgeräusch wird in der Regel bei der Hälfte der Nennleistungsdrehzahl im Abstand von 50cm im Winkel von 45Grad vom Auspuffende gemessen. Gesetzlich limitiert ist nur das Fahrgeräusch. Dies wurde von "siggibay" auch schon beschrieben. Allerdings bezieht sich diese Fahrgeräuschmessung nur auf eine Beschleunigung von 50Km/h auf einer Strecke von 20m plus Fz-Länge. Fazit: alles was zwischen 0 und 50km/h sowie oberhalb von 60-70km/h an Geräuschen erzeugt wird ist nicht limitiert und damit legal und zulässig. Wie schon beschrieben gibt es für bestimmte Fahrzeuge (weniger der FIAT Punto und VW Polo sondern mehr Porsche und Ferrari) Bypässe in die Schalldämpferanlage, die oberhalb einer gewissen Geschwindigkeit (s.o.) das Abgas und damit den Schall nach dem Kat ins Freie befördern. Das Ganze mit gültigen Gutachten!! Wie gesagt: Alles legal aber laut!
und
Die EU- Vorschrift 70/157/EWG wahlweise ECE- R 51 legt Grenzwerte für das Fahrgeräusch fest. Für Erstzulassungen bis 30.09.1983 galt die Grenze von 84 dB(A)N. Für alle Fzg-Typen und Erstzulassungen für Pkw ab 01.10.1983 gilt ein Grenzwert von 77 dB(A)E, wobei es einen Zuschlag bei Sportwagen mit mehr als 4 Gängen und mehr als 140kW von + 1 dB(A)E gibt. Das heißt, alle Fahrzeuge, die in der EU eine Typgenehmigung erhalten, müssen zum Zeitpunkt der Prüfung diese Werte einhalten, um eine Zulassung zu erhalten. Ursächlich für das Geräusch ist auch die Auspuffanlage. Deshalb gibt es hierzu auch Prüfvorschriften, wie z.B. für Austauschschalldämpfer. Grundsätzlich aber gilt, der Grenzwert laut Vorschrift darf hierdurch nicht überschritten werden. Ausnahmegenehmigungen für lautere Fahrzeuge darf es nicht geben. Deutschland hält sich daran. Wie es aber in Italien gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, jedoch unterliegt auch die italienische Prüfbehörde dem EU-Recht. Fällt also ein Fahrzeug aufgrund lauter Geräuschentwicklung der Polizei auf, so kann diese eine Geräuschprüfung veranlassen. Weicht der höchst zulässige Wert bei der Prüfung ab, so erfolgt eine Anzeige im Punktebereich und die Verwaltungebehörde hätte die Möglichkeit, die Weiterfahrt zu unterbinden. Der Grundsatz lautete deshalb: auch ein Ferrari muss sich an die EU-Richtwerte in Bezug auf Geräusch halten. Aber, wo kein Kläger, da kein Richter.
Das Standgeräusch ist gesetzlich nicht limitiert, hier können also auch 100db(A) in den Papieren stehen. Das Standgeräusch wird in der Regel bei der Hälfte der Nennleistungsdrehzahl im Abstand von 50cm im Winkel von 45Grad vom Auspuffende gemessen. Gesetzlich limitiert ist nur das Fahrgeräusch. Dies wurde von "siggibay" auch schon beschrieben. Allerdings bezieht sich diese Fahrgeräuschmessung nur auf eine Beschleunigung von 50Km/h auf einer Strecke von 20m plus Fz-Länge. Fazit: alles was zwischen 0 und 50km/h sowie oberhalb von 60-70km/h an Geräuschen erzeugt wird ist nicht limitiert und damit legal und zulässig. Wie schon beschrieben gibt es für bestimmte Fahrzeuge (weniger der FIAT Punto und VW Polo sondern mehr Porsche und Ferrari) Bypässe in die Schalldämpferanlage, die oberhalb einer gewissen Geschwindigkeit (s.o.) das Abgas und damit den Schall nach dem Kat ins Freie befördern. Das Ganze mit gültigen Gutachten!! Wie gesagt: Alles legal aber laut!
und
Die EU- Vorschrift 70/157/EWG wahlweise ECE- R 51 legt Grenzwerte für das Fahrgeräusch fest. Für Erstzulassungen bis 30.09.1983 galt die Grenze von 84 dB(A)N. Für alle Fzg-Typen und Erstzulassungen für Pkw ab 01.10.1983 gilt ein Grenzwert von 77 dB(A)E, wobei es einen Zuschlag bei Sportwagen mit mehr als 4 Gängen und mehr als 140kW von + 1 dB(A)E gibt. Das heißt, alle Fahrzeuge, die in der EU eine Typgenehmigung erhalten, müssen zum Zeitpunkt der Prüfung diese Werte einhalten, um eine Zulassung zu erhalten. Ursächlich für das Geräusch ist auch die Auspuffanlage. Deshalb gibt es hierzu auch Prüfvorschriften, wie z.B. für Austauschschalldämpfer. Grundsätzlich aber gilt, der Grenzwert laut Vorschrift darf hierdurch nicht überschritten werden. Ausnahmegenehmigungen für lautere Fahrzeuge darf es nicht geben. Deutschland hält sich daran. Wie es aber in Italien gehandhabt wird, entzieht sich meiner Kenntnis, jedoch unterliegt auch die italienische Prüfbehörde dem EU-Recht. Fällt also ein Fahrzeug aufgrund lauter Geräuschentwicklung der Polizei auf, so kann diese eine Geräuschprüfung veranlassen. Weicht der höchst zulässige Wert bei der Prüfung ab, so erfolgt eine Anzeige im Punktebereich und die Verwaltungebehörde hätte die Möglichkeit, die Weiterfahrt zu unterbinden. Der Grundsatz lautete deshalb: auch ein Ferrari muss sich an die EU-Richtwerte in Bezug auf Geräusch halten. Aber, wo kein Kläger, da kein Richter.
Multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind.
Terry Pratchett