16.12.2013, 23:13
Händlergewährleistung 12 Monate- er muss Mängel die beim Verkauf vorhanden (wenn auch nicht sofort sichtbar) waren beseitigen. Die meisten Händler schließen dafür dann eine Versicherung zu Ihren Lasten ab, aber das ist nicht dein Problem ! Die Gesetzliche Gewährleistung KANN mit keinem Dokument der Welt umgangen werden, es sei denn Du hast das Fahrzeug nicht privat gekauft.
Mit der Rechnung hingehen, das magische Wort "Gewährleistung" rufen und das für Dich kostenfrei reparieren lassen (das Motorproblem übrigens auch !!!).
Wenn er zickt, zum Anwalt, dann zu ner anderen Werkstatt und die Rechnung dann an den Verkäufer schicken !
Mit der Rechnung hingehen, das magische Wort "Gewährleistung" rufen und das für Dich kostenfrei reparieren lassen (das Motorproblem übrigens auch !!!).
Wenn er zickt, zum Anwalt, dann zu ner anderen Werkstatt und die Rechnung dann an den Verkäufer schicken !