22.06.2012, 10:10
Ihr energischen Widersprecher 

.....energisch find ich gut! 
So, zum Thema:
Mein Teilegutachten trägt die Nr. 10-00443-CP-GBM-02
In diesem, ich wiederhole, ich diesem Gutachten steht:
Hinweis für den Fahrzeughalter:
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn nicht unverzüglich die Gemäß StVZO §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und besätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Mitführen von Dokumenten:
Nach erfolgreicher Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Änderungsabnahme zu beantragen.
So, noch Fragen? Keine finde ich!
Der einzige Punkt könnte jedoch sein, dass es verschiedene Gutachten über das Kit gibt. Also, schaut in das Gutachten und alle Fragen erübrigen sich.
Trotzdem sollte man nicht vergessen, seine Versicherung über die Änderung zu informieren. So oder so!




So, zum Thema:
Mein Teilegutachten trägt die Nr. 10-00443-CP-GBM-02
In diesem, ich wiederhole, ich diesem Gutachten steht:
Hinweis für den Fahrzeughalter:
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, wenn nicht unverzüglich die Gemäß StVZO §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und besätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Mitführen von Dokumenten:
Nach erfolgreicher Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Änderungsabnahme zu beantragen.
So, noch Fragen? Keine finde ich!
Der einzige Punkt könnte jedoch sein, dass es verschiedene Gutachten über das Kit gibt. Also, schaut in das Gutachten und alle Fragen erübrigen sich.
Trotzdem sollte man nicht vergessen, seine Versicherung über die Änderung zu informieren. So oder so!
![[Bild: sigpic18004.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic18004.gif)