22.06.2012, 10:21
Der entscheidende Punkt ist:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Änderungsabnahme zu beantragen.
Wenn also in der Änderungsabnahme, die ja obligatorisch ist wie wir nun wissen, steht, dass der Fahrzeughalter die Berichtigung der Fahrzeugpapiere auch später durchführen kann, braucht man also nicht zur Zulassungsstelle zu rennen.
Isch abe fertig!
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Änderungsabnahme zu beantragen.
Wenn also in der Änderungsabnahme, die ja obligatorisch ist wie wir nun wissen, steht, dass der Fahrzeughalter die Berichtigung der Fahrzeugpapiere auch später durchführen kann, braucht man also nicht zur Zulassungsstelle zu rennen.
Isch abe fertig!

Liebe Grüße aus dem Landkreis Cuxhaven...


...öde und ...nass!