22.06.2012, 13:20
Kralli schrieb:Der entscheidende Punkt ist:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Änderungsabnahme zu beantragen.
Wenn also in der Änderungsabnahme, die ja obligatorisch ist wie wir nun wissen, steht, dass der Fahrzeughalter die Berichtigung der Fahrzeugpapiere auch später durchführen kann, braucht man also nicht zur Zulassungsstelle zu rennen.
Isch abe fertig!
Also, in meinem Dekra Bericht steht das die Eintragung in die Papier erfolgen muß!!!
Anscheinend gibt es da keine klare regelung, oder es ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
![[Bild: sigpic13771.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic13771.gif)



