16.08.2012, 07:02
Friesenbulli schrieb:...
Dann will ich mich aber drauf verlassen, dass ein TÜV-GW-Gutachten auch korrekt ist, wenn da steht, "Beläge deutlich oberhalb der Verschleißgenze", und der Verkäufer 10.000 sorgenfreie KM zusichert.
...
Ich halte den TÜV-Bericht für ein Gefälligkeitsgutachten. Die (natürlich nicht schriftliche) Zusage des Verkäufers war eine bewusste Täuschung.
Wenn Du den TÜV-Bericht hast und dieser nicht nur eine normale HU beinhaltet, sondern tatsächlich auch ein Gebrauchtwagen-Gutachten mit dem von Dir genannten Inhalt, dann kannst und mußt Du 100%ige Neutralität seitens des TÜVs erwarten können. Ich wäre auch davon ausgegangen, dass das richtig ist.
Wenn dem offensichtlich nicht so ist, dann liegt es nun an Dir aus diesen Beweisen etwas zu machen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist der Weg einfach. Bist Du Mitglied im ADAC kannst Du da zumindest eine Beratung zur Einschätzung der Lage bekommen. Ansonten gibt es meist auch noch eine Möglichkeit über die zuständige KFZ-Innung zu gehen ...
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