22.08.2012, 11:48
Jannik_S schrieb:Dann einfach nicht anhalten lassen
... sondern runterschalten und Bleifuß?
oliverkanaan schrieb:Der TÜV Prüfer ist nicht haftbarmachbar für seine Eintragungen (zumindest ist er so nicht für die daraus resultierende Übertretung des Fahrzeughalters verantwortlich).
Würde das denn der TÜV-Eintragung nicht den Sinn nehmen? Wenn die Eintragung und der Eintrager nicht dafür haften dass die eingetragenen Dinge auch wirklich erlaubt sind, wozu braucht man dann eine TÜV-Eintragung?
oliverkanaan schrieb:Eine erfolgreiche Eintragung schütz einen aber nicht vor "Untersagnung der Weiterfahrt", und das aus zwei Gründen:
1.Der Beamte kann annehmen dass es eine so genannte Gefälligkeitseintragung war, das ist aber vor Gericht dann aber sehr schwer zubeweisen, da sind die Beamten vorsichtiger geworden
2. Gefahr im Verzug. Also Gefahr für andere Straßenverkehrsteilnehmer....
In anderen Worten: nur wenn der Beamte glaubt dass die Eintragung nicht legitim ist, oder wenn durch die Umbauten andere gefährdet werden, kann die Weiterfahrt trotz Eintragung untersagt werden? Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit wenn man sich nicht gerade Motorsägen an die Frontlippe taped?
oliverkanaan schrieb:Man sieht in Deutschland ist man immer der Gearschte....
Amen Bruder.
Bin selber noch nicht auf dem besten Stand was Eintragungen angeht, also seid mir nicht böse wenn sich meine Fragen etwas dumm anhören. Vielleicht macht ja auch ein separater Thread für das Thema Sinn?