03.09.2012, 14:29
liegt da falsch! Man benötigt nur eine ABE wenn das Endrohr am Endschalldämpfergehäuse selber angeschweisst, gekürzt oder ersetzt würde. Da das Originalrohr erhalten bleibt ist das Anschweissen von neuen Blenden nicht TÜV-relevant da der Endschalldämpfer nicht als solches geändert wird... laut Info von unserem hiesigen TÜV. Es handelt sich wohl um eine Grauzone

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