30.04.2013, 12:06
Hallo Zusammen,
um hier mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen:
Nach Rücksprache mit den Rechtsanwälten des ADAC sieht das ganze wie folgt aus:
1. Es ist genau wie ihr oben schon schreibt, "gekauft wie gesehen". Der Kaufvertrag sieht eine Ausschlussklausel vor, den hat er unterschrieben und somit akzeptiert.
2. Der Verkaufer ist nicht in der Pflicht für Schäden nach dem Kauf aufzukommen, es sei denn, diese sind im Vorfeld verschwiegen worden und es liegt arglistige Täuschung vor.
3. Die Batterie ist ein Verschleißteil, hier sind die Ansprüche des Käufers also noch schwerer durchzusetzen.
Im Zweifel ist also der Käufer in der Pflicht, dem Verkäufer die Täuschung zu beweisen (was in der Regel sehr schwer ist).
4. Die Reifen/Räder darf er nicht einbehalten. Allerdings kommt auch keine Polizei, sollte er es doch tun. Somit auch richtig was oben steht: Zivilrechtliche Schritte über den Anwalt wären der nächste Schritt.
5. Sollte man sich dazu entscheiden doch Geld zu bezahlen (Kulanzleistung, zu der man rechtlich nicht verpflichtet ist), dann auf jeden Fall sich den Betrag quittieren lassen und darauf hinweisen dass man die Rechtspflicht nicht anerkennt.
6. Die Aussage er will das Auto auseinandernehmen und weitere Mängel suchen sind diesbezüglich auch ohne Belang, denn hier gilt wieder Punkt 1, "gekauft wie gesehen". Also egal was er dann finden sollte, es ist eben ein Gebrauchtwagen von einem Privatmann (bei einem Händler sieht das natürlich alles ganz anders aus).
Somit sieht die Rechtslage für mich eigentlich sehr gut aus. Selbst wenn er es auf einen Prozess ankommen ließe, so würde er damit kaum durchkommen.
Ich werde nun schnellstmöglich versuchen meine Räder bei dem abzuholen damit das Thema ein Ende hat.
Halte euch gern auf dem Laufendem!
Danke aber schon mal für eure Hilfe und die Tips.
LG,
Bassi
um hier mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen:
Nach Rücksprache mit den Rechtsanwälten des ADAC sieht das ganze wie folgt aus:
1. Es ist genau wie ihr oben schon schreibt, "gekauft wie gesehen". Der Kaufvertrag sieht eine Ausschlussklausel vor, den hat er unterschrieben und somit akzeptiert.
2. Der Verkaufer ist nicht in der Pflicht für Schäden nach dem Kauf aufzukommen, es sei denn, diese sind im Vorfeld verschwiegen worden und es liegt arglistige Täuschung vor.
3. Die Batterie ist ein Verschleißteil, hier sind die Ansprüche des Käufers also noch schwerer durchzusetzen.
Im Zweifel ist also der Käufer in der Pflicht, dem Verkäufer die Täuschung zu beweisen (was in der Regel sehr schwer ist).
4. Die Reifen/Räder darf er nicht einbehalten. Allerdings kommt auch keine Polizei, sollte er es doch tun. Somit auch richtig was oben steht: Zivilrechtliche Schritte über den Anwalt wären der nächste Schritt.
5. Sollte man sich dazu entscheiden doch Geld zu bezahlen (Kulanzleistung, zu der man rechtlich nicht verpflichtet ist), dann auf jeden Fall sich den Betrag quittieren lassen und darauf hinweisen dass man die Rechtspflicht nicht anerkennt.
6. Die Aussage er will das Auto auseinandernehmen und weitere Mängel suchen sind diesbezüglich auch ohne Belang, denn hier gilt wieder Punkt 1, "gekauft wie gesehen". Also egal was er dann finden sollte, es ist eben ein Gebrauchtwagen von einem Privatmann (bei einem Händler sieht das natürlich alles ganz anders aus).
Somit sieht die Rechtslage für mich eigentlich sehr gut aus. Selbst wenn er es auf einen Prozess ankommen ließe, so würde er damit kaum durchkommen.
Ich werde nun schnellstmöglich versuchen meine Räder bei dem abzuholen damit das Thema ein Ende hat.
Halte euch gern auf dem Laufendem!
Danke aber schon mal für eure Hilfe und die Tips.
LG,
Bassi