09.10.2012, 11:02
Flat schrieb:Dein Händler ist echt frech , und du naiv....
Differenz zwischen Neu - u. Gebrauchtteil , ist der besoffen oder was.
Du hast Gewährleistung , und der Händler hat den Mangel zu beseitigen.
Eh basta .
Hei, ich hab doch nicht gesagt, dass ich das glaube. Ich habe nur gesagt, der Händler meint das. Es gibt sogar ein sehr guten Artikel mit Bezug auf die jeweiligen BGB Artikel und einem Gerichtsurteil von 2009.
Hier -> http://autokaufrecht.info/2009/05/kein-a...rsatzteil/ nachzulesen.
Vor 2009 scheint das aber wohl nicht eindeutig gewesen zu sein.