10.10.2012, 19:37
So, Fortsetzung:
Der Autohändler meint weiterhin, er müsse nicht die (gesamten) Kosten der Sachmangelbehebung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung übernehmen.
Ich habe ein Einschreiben mit Rückschein nun an den Händler mit einer angemessenen Frist (14 Tage) gesendet.
Danach muss ich wohl, trotz 100%iger Rechtslage, erst mal zum Anwalt gehen...
Automobile Kizil heisst der Laden in Mainz-Kastel ... also denkt nicht im Traum daran, dort ein Auto zu kaufen, bedeutet nur Ärger...
Der Autohändler meint weiterhin, er müsse nicht die (gesamten) Kosten der Sachmangelbehebung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung übernehmen.
Ich habe ein Einschreiben mit Rückschein nun an den Händler mit einer angemessenen Frist (14 Tage) gesendet.
Danach muss ich wohl, trotz 100%iger Rechtslage, erst mal zum Anwalt gehen...
Automobile Kizil heisst der Laden in Mainz-Kastel ... also denkt nicht im Traum daran, dort ein Auto zu kaufen, bedeutet nur Ärger...