23.10.2012, 11:31
Gestzlich gesehen gibt es ja außer der Vorschrift "angemessenen Bereifung" zu fahren nicht griffiges, ABER im Falle eines unverschuldeten Unfalls argumentiert die Versicherung des Unfallgegners ja gerne "Es war unter 7° C und mit Winterreifen wäre ihr Bremsweg 20 cm kürzer gewesen, so dass der Schaden geringer gewesen wäre. Also gibts 20 % Mitschuld !"
D.h., obwohl du nix dafür kannst, wird dir dein Schaden nicht vollständig ersetzt.
Wirtschaftlich ist es eigentlich wurst, du fährst halbjährlich einen von zwei Reifensätzen ab, ohne dass sich deine Gesamtfahrleistung ändert.
D.h., obwohl du nix dafür kannst, wird dir dein Schaden nicht vollständig ersetzt.
Wirtschaftlich ist es eigentlich wurst, du fährst halbjährlich einen von zwei Reifensätzen ab, ohne dass sich deine Gesamtfahrleistung ändert.