18.09.2014, 11:16
Einzelabnahmen nach §21 darf ja nur der TÜV, bzw in den neuen Bundesländern die DEKRA, durchführen. Und selbst hier nur entsprechende Prüfingenieure. Andere Prüfstellen haben hier also gar keine Möglichkeiten zur Abnahme.
Änderungen welche aus sicherheitstechnischer Sicht nicht einwandfrei sind trägt in der Tat niemand mehr ein, das ist auch gut so. Schließlich geht es im Ernstfall evtl. um Menschenleben. Aber wenn aus theoretischer und praktischer Sicht keine Gründe gegen die Abnahme sprechen, stellt sich eigentlich auch niemand quer.
Aus eigener Erfahrung bringt es durchaus etwas vorab eine Beratung bzgl. erforderlicher Maßnahmen für eine erfolgreiche Abnahme in Anspruch zu nehmen. Hatte das Thema Felgen- und Reifenabnahme nach §21 in ähnlicher Form vor nicht allzu langer Zeit erst selbst und das lief problemlos.
Änderungen welche aus sicherheitstechnischer Sicht nicht einwandfrei sind trägt in der Tat niemand mehr ein, das ist auch gut so. Schließlich geht es im Ernstfall evtl. um Menschenleben. Aber wenn aus theoretischer und praktischer Sicht keine Gründe gegen die Abnahme sprechen, stellt sich eigentlich auch niemand quer.
Aus eigener Erfahrung bringt es durchaus etwas vorab eine Beratung bzgl. erforderlicher Maßnahmen für eine erfolgreiche Abnahme in Anspruch zu nehmen. Hatte das Thema Felgen- und Reifenabnahme nach §21 in ähnlicher Form vor nicht allzu langer Zeit erst selbst und das lief problemlos.
F*** you, and your ÄÄÄDÄÄÄM!