12.11.2012, 15:19
Eigentlich nur wenn ein ursächliche Zusammenhang zwischen Reifen und Unfall besteht, aber bei den Rechtsverdrehern weiß man ja nie ...
Ich denke Du solltest bei Deinem Reifenfritzen anfangen, der Dir das damals gesagt hat. Soll er sich doch um die EIntragung kümmern ...
Ich denke Du solltest bei Deinem Reifenfritzen anfangen, der Dir das damals gesagt hat. Soll er sich doch um die EIntragung kümmern ...