03.12.2012, 13:01
The Stig schrieb:...bringt dir aber auch nur von vorn etwas....Und auch da nicht unbedingt: Videoaufzeichnungen auf denen man Personen oder das Kennzeichen erkennen kann, sind eigentlich nicht zulässig (im Sinne von gar nicht zulässig, da es gegen den Datenschutz verstösst).
Es ist bislang sehr strittig, ob so etwas als Beweismaterial vor Gericht zulässig wäre: http://www.pcwelt.de/ratgeber/So-bewerte...09426.html
Gut, schaden kann's im Falle eines Falles wohl nicht.
Multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind.
Terry Pratchett