03.12.2012, 13:26
embe schrieb:Und auch da nicht unbedingt: Videoaufzeichnungen auf denen man Personen oder das Kennzeichen erkennen kann, sind eigentlich nicht zulässig (im Sinne von gar nicht zulässig, da es gegen den Datenschutz verstösst).
Es ist bislang sehr strittig, ob so etwas als Beweismaterial vor Gericht zulässig wäre: http://www.pcwelt.de/ratgeber/So-bewerte...09426.html
Gut, schaden kann's im Falle eines Falles wohl nicht.
Das stimmt auch nicht so ganz. Überwachung ist verboten, aber Car Cams fallen da nicht drunter, da man ja auf Achse ist (außer man fährt immer um den selben Block

Würde man keine Personen oder Kennzeichen filmen, hätte man ja die Betroffenen nicht auf dem Video, dann kann man es gleich bleiben lassen.

Ich glaub, weitere Diskussionen dazu sind ohne einen anständigen Rechtler überflüssig.
