18.12.2012, 13:57
Da ich das Thema "Auscodierung Seitenairbag bzw. Austragung der Airbags im Fahrzeugbrief etc." grad aktuell hab und mich überall informiert hab...
1. sagt wie immer jeder was anderes
2. bin ich nach tagelanger Suche (unter Anderem auch im BMW TIS) auf den Nenner gekommen dass:
Folgende Ausnahmen bei der Deaktivierung oder Wiederaktivierung der Airbags sind zu beachten:
· R50 / R53
Durch den nachträglichen Einbau der John Cooper Works Sportsitze erlischt nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der John Cooper Works Sportsitz ist Bestandteil der Europäischen Betriebserlaubnis des MINI (R50, R53).
Eine Abnahme des Einbaus durch eine technische Überwachungsorganisation sowie ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.
Damit sind bei Verbau der John Cooper Works Sportsitze die folgenden Dokumentationen in den Anlagen der Serviceinformation nicht erforderlich:
- Ablauf der Deaktivierung oder Wiederaktivierung der Airbags in der Handelsorganisation; Abschnitt "Dokumentation der Umrüstung" / Anlage 1
- Dokumentation der Kundeneinwilligung und der durchgeführten Arbeiten / Anlage 3
Quelle: http://tis.spaghetticoder.org/s/view.pl?1/09/15/47&lang=DE
Jetzt köpft mich aber das heisst dass wenn man einen(bei mir) oder halt den orig. Satz JCW Sportsitze (ausm damaligen Zubehör) nachrüsten will und die Airbags deaktivieren lassen muss...dieses NICHT vom TÜV extra ein/austragen lassen muss, weil die Sitze samt auscodierten Seitenairbags eh schon in der EG-Genehmigung verankert sind!?
Währ geil wenn wer der "alten Hasen" hier was dazu sagen könnte...DANKE Euch
1. sagt wie immer jeder was anderes
2. bin ich nach tagelanger Suche (unter Anderem auch im BMW TIS) auf den Nenner gekommen dass:
Folgende Ausnahmen bei der Deaktivierung oder Wiederaktivierung der Airbags sind zu beachten:
· R50 / R53
Durch den nachträglichen Einbau der John Cooper Works Sportsitze erlischt nicht die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Der John Cooper Works Sportsitz ist Bestandteil der Europäischen Betriebserlaubnis des MINI (R50, R53).
Eine Abnahme des Einbaus durch eine technische Überwachungsorganisation sowie ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.
Damit sind bei Verbau der John Cooper Works Sportsitze die folgenden Dokumentationen in den Anlagen der Serviceinformation nicht erforderlich:
- Ablauf der Deaktivierung oder Wiederaktivierung der Airbags in der Handelsorganisation; Abschnitt "Dokumentation der Umrüstung" / Anlage 1
- Dokumentation der Kundeneinwilligung und der durchgeführten Arbeiten / Anlage 3
Quelle: http://tis.spaghetticoder.org/s/view.pl?1/09/15/47&lang=DE
Jetzt köpft mich aber das heisst dass wenn man einen(bei mir) oder halt den orig. Satz JCW Sportsitze (ausm damaligen Zubehör) nachrüsten will und die Airbags deaktivieren lassen muss...dieses NICHT vom TÜV extra ein/austragen lassen muss, weil die Sitze samt auscodierten Seitenairbags eh schon in der EG-Genehmigung verankert sind!?
Währ geil wenn wer der "alten Hasen" hier was dazu sagen könnte...DANKE Euch


![[Bild: sigpic18046.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic18046.gif)