20.12.2012, 12:57
Also das genaue Ausmaß des Schadens kenne ich nicht, da ich leider erst informiert wurde, als er bereits in der Werkstatt war und ich ihn somit nicht mehr begutachten konnte.
Laut Aussage meiner Verkäuferin muss der Kunststoffradlauf getauscht werden und der hintere rechte Teil des Wagens neu lackiert werden. Sie sprach "nur" von Lackkratzern.
Somit wäre die Beschädigung für mein Empfinden noch im Rahmen, wenn es fachmännisch repariert wird.
Wenn ich mir im Internet ähnliche Fälle anschaue, dann heißt Neu in der Tat nur unbenutzt, aber es heißt nicht mängelfrei. Also hat der Händler bei leichten Beschädigungen durchaus das Recht nachzubessern.
Bei gröberen Beschädigungen hat der Käufer das Recht zum Kaufrücktritt oder kann mit dem Händler eine Minderung aushandeln.
Stören tut mich das im Moment schon sehr, aber ich werde den Wagen dennoch abnehmen, sofern sich mir bei morgiger Übergabe nicht das Bild ergibt, dass der Schaden doch größer ist als angegeben.
Ich bin jetzt so langsam doch drauf angewiesen und ein Rücktritt und Neubestellung würde ja bei einem Works derzeit wieder, laut Aussagen auch anderer Händler, durchaus 12 Wochen dauern und ich warte ja schon 13.
Die Beschädigung und Nacharbeit wird mir ja auch schriftlich bestätigt, was im eventuellen Weiterverkauf Missverständnisse vermeiden sollte. Nach Schadensbildern frage ich auch, müsste es ja geben, da das Autohaus sich den Schaden ja auch von der Versicherung des Transportunternehmens wiederholen möchte.
Der ganze Bestellablauf wirkt in sich natürlich mittlerweile gar nicht mehr stimmig, aber ich hoffe dann wenigstens, dass ich als Ausgleich von nicht allzu vielen Kinderkrankheiten heimgesucht werde.
Mit sind übrigens 1000 Euro als Minderung angeboten worden. Scheint ja doch recht in Ordnung zu sein. Andererseits könnte das auch wieder auf einen größeren Schaden hindeuten, wenn mir das ohne ausgesprochene Forderung meinerseits angeboten wird.
Aber ich verbuche es jetzt auch als kleine Entschädigung für die lange, nicht angekündigte Wartezeit.
Ich denke - immer vorausgesetzt, ich entdecke morgen nicht verdächtige Spaltmaße oder Verformungen innerhalb des Radkastens - werde ich den Wagen unter Vorbehalt so abnehmen und dann aber in einer unabhängigen Werkstatt überprüfen lassen.
Laut Aussage meiner Verkäuferin muss der Kunststoffradlauf getauscht werden und der hintere rechte Teil des Wagens neu lackiert werden. Sie sprach "nur" von Lackkratzern.
Somit wäre die Beschädigung für mein Empfinden noch im Rahmen, wenn es fachmännisch repariert wird.
Wenn ich mir im Internet ähnliche Fälle anschaue, dann heißt Neu in der Tat nur unbenutzt, aber es heißt nicht mängelfrei. Also hat der Händler bei leichten Beschädigungen durchaus das Recht nachzubessern.
Bei gröberen Beschädigungen hat der Käufer das Recht zum Kaufrücktritt oder kann mit dem Händler eine Minderung aushandeln.
Stören tut mich das im Moment schon sehr, aber ich werde den Wagen dennoch abnehmen, sofern sich mir bei morgiger Übergabe nicht das Bild ergibt, dass der Schaden doch größer ist als angegeben.
Ich bin jetzt so langsam doch drauf angewiesen und ein Rücktritt und Neubestellung würde ja bei einem Works derzeit wieder, laut Aussagen auch anderer Händler, durchaus 12 Wochen dauern und ich warte ja schon 13.
Die Beschädigung und Nacharbeit wird mir ja auch schriftlich bestätigt, was im eventuellen Weiterverkauf Missverständnisse vermeiden sollte. Nach Schadensbildern frage ich auch, müsste es ja geben, da das Autohaus sich den Schaden ja auch von der Versicherung des Transportunternehmens wiederholen möchte.
Der ganze Bestellablauf wirkt in sich natürlich mittlerweile gar nicht mehr stimmig, aber ich hoffe dann wenigstens, dass ich als Ausgleich von nicht allzu vielen Kinderkrankheiten heimgesucht werde.
Mit sind übrigens 1000 Euro als Minderung angeboten worden. Scheint ja doch recht in Ordnung zu sein. Andererseits könnte das auch wieder auf einen größeren Schaden hindeuten, wenn mir das ohne ausgesprochene Forderung meinerseits angeboten wird.
Aber ich verbuche es jetzt auch als kleine Entschädigung für die lange, nicht angekündigte Wartezeit.
Ich denke - immer vorausgesetzt, ich entdecke morgen nicht verdächtige Spaltmaße oder Verformungen innerhalb des Radkastens - werde ich den Wagen unter Vorbehalt so abnehmen und dann aber in einer unabhängigen Werkstatt überprüfen lassen.