21.12.2012, 08:11
Don_Barto schrieb:Von einer Übergabe innen gehen ich auch aus. Die können ja kaum erwarten, dass ich einen Wagen abnehme, der im Dunkeln unter einer Schneedecke liegt.
Ich meinte, dass es nicht die besten Voraussetzungen sind, anschließend voll zu tanken und wieder leer zu fahren, was ich eigentlich vor hatte.![]()
Aber das mache ich dann halt Samstag.
Die sollten dir den besser mal vollgetankt übergeben...

Übrigens habe ich gestern Abend mich mit einem befreundeten Juristen unterhalten. Der ist zwar Strafverteidiger und ich hoffe, dass ich nicht in die Verlegenheit komme, seine Dienste in Anspruch zu nehmen, aber er meinte generell, dass Transportschäden, wie Kratzer im Lack oder eben auch der von dir erwähnte Radlauf seiner Einschätzung nach nur unter leichte Sachmängel fallen, die nicht zum sofortigen Rücktritt vom Kauf berechtigen, zumal sie problemlos ohne Einschränkungen der Sache zu beheben sind.