21.12.2012, 09:03
Ayita schrieb:Bullshit! Ich hatte bei meinem erten MINI auch Probleme und bin dann zu einem guten Freund der ebenfalls Anwalt ist. Dieser hat mir ein Schreiben gefertigt in dem Urteile aufgelistet waren. Und da gab es sogar ein Urteil, wegen eines Webfehlers im Sitz und der Kunde durfte wandeln.
Und was ist mit dem Recht auf Nachbesserung? Nicht, dass ich jetzt hier Partei für den Verkäufer ergreifen will, aber ganz ohne Rechte ist er nun mal auch nicht. Ich behaupte ja nicht, dass ich hier der Rechtsexperte bin, mich interessiert lediglich der tatsächliche Sachverhalt. Und soweit ich informiert bin, muss man auch als Käufer dem Händler die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben.