27.12.2012, 03:14
Baraka schrieb:[*]Nebelscheinwerfer (150€) -> hatte ich beim letzten MINI nicht und habe ich nie vermißt ... anmachen darf man die nur bei Sichtweiten unter 50m und bei einer Vmax von 50km/h - diese Bedingungen hatte ich seit über 20 Jahren genau ein einziges Mal
Bevor gefährliches Halbwissen durch das Forum schlendert - was da steht ist schlichtweg falsch!
Nach Paragraph §17 StVo dürfen Nebelscheinwerfer (im Gegensatz zu Nebelschlussleuchten!) bei jeglicher Geschwindigkeit angemacht werden und zwar bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen.
Die Sichtweite von 50m und damit auch die 50km/h Regel greift nur bei Nebelschlussleuchten und ist hier sinnvoll! Ich fahre selbst gern mit Nebelscheinwerfern auch bei starkem Regen mit 100 über die AB weil einfach die Ausleuchtung besser ist

Andererseits versteh ich die I****** nicht, die bei 150 auf der Autobahn die Schlussleuchte anhaben

![[Bild: sigpic4551.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic4551.gif)
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