27.12.2012, 12:50
scheffi schrieb:nebelscheinwerfer darf man bei widrigen witterungs- und sichtverhältnissen einschalten
Baraka schrieb:Quelle: Nebelscheinwerfer (Wikipedia
z3r0 schrieb:Bevor gefährliches Halbwissen durch das Forum schlendert - was da steht ist schlichtweg falsch!
Nach Paragraph §17 StVo dürfen Nebelscheinwerfer (im Gegensatz zu Nebelschlussleuchten!) bei jeglicher Geschwindigkeit angemacht werden und zwar bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen.
Die Geschichte wann man Nebelscheinwerfer verwenden darf ist nicht das Thema dieser Diskussion, aber da hier scheinbar wirklich viel Unwissenheit und/oder Halbwissen existiert noch einmal den genauen (von mir bereits vorher zitierten) Text:
Zitat:Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten. Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen
Bleibt die Frage, was genau bedeutet "erhebliche Sichtbehinderung"?
Wie von Dir behauptet darf sicher nicht jede Geschwindigkeit gefahren werden, wenn erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee herrscht. Das wäre nämlich grob fahrlässig (u.U. wegen überhöhter Geschwindigkeit).
Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr.
Ich will hier auch keine Diskussion starten "was ist eine erhebliche Sichtbehinderung".
Meine Kernaussage und für meine Entscheidung sie zu bestellen (oder nicht) ist "ich habe sie nie vermisst".
Am Ende eine persönliche Einschätzung.