05.02.2013, 22:08
Michi! schrieb:Ergänzend zu Punkt 2:
Nein, du musst nicht zwingen zu dem Händler, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast!
Hatte in meiner Garantiezeit zwei Garantiefälle: Defekter Fensterheber (ziemlich am Anfang) und eine ausgeschlagene Antriebswelle (im letzten Monat meiner Garantiezeit). Wurden beide, ohne Probleme, von einem Ortsansässigen BMW-Händler behoben, welcher dann auch das Autohaus, bei dem ich den Wagen gekauf hatte, kontaktierte und alles weitere Regelte.
Vielen Dank!
VG
Jens
Clubman-der besondere Zustieg