05.02.2013, 22:24
Michi! schrieb:Ergänzend zu Punkt 2:
Nein, du musst nicht zwingen zu dem Händler, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast!
Hatte in meiner Garantiezeit zwei Garantiefälle: Defekter Fensterheber (ziemlich am Anfang) und eine ausgeschlagene Antriebswelle (im letzten Monat meiner Garantiezeit). Wurden beide, ohne Probleme, von einem Ortsansässigen BMW-Händler behoben, welcher dann auch das Autohaus, bei dem ich den Wagen gekauf hatte, kontaktierte und alles weitere Regelte.
kann ich nur bestätigen.
Bei mir war es der Kettenspanner. Mein Händler vor Ort hat alles (auch den Leihwagen) mit dem BMW-Händler, bei dem ich meinen Mini gekauft habe, geregelt.
Null Probleme.
PÄFFF...!!!
