07.02.2013, 19:28
YoYoFreakCJ schrieb:Danke für das Feedback.Wie sagt man doch so schön? Gschmacksach wie's Hosesch...
Klär mich mal über die Auflagen auf. Wenn im Gutachten was davon drinsteht muss man das doch auch entsprechend umsetzen, ansonsten darf man die Felgen nicht im Straßenverkehr fahren, oder nicht? Die Auflagen haben ja auch irgendeinen Ursprung (z.B. dass das Rad nirgends kratzt oder so), und wenn man sich dann nicht daran hält würde das doch u.U. Rad und/oder Fahrzeug beschädigen oder nicht?
Ich weiß nur dass es die Auflagen gibt die man einhalten muss wenn man die Felgen eintragen lassen will. Alles was ich noch dazu wissen muss müsst ihr mir jetzt sagen.
Wenn deine Reifen freigängig sind ohne zu bördeln oder am Radhaus was zu machen, musst du auch nix machen....
Die müssen freigängig sein und genug Abstand zu den Federbeinen haben dann gibt's auch kein Problem!
![[Bild: minibarfertigkz9.jpg]](http://img354.imageshack.us/img354/2853/minibarfertigkz9.jpg)