21.02.2013, 12:50
Fahrspass schrieb:Anruf von Kerstin ...
"Deine Post aus Köln ist da! Haste ne Sekunde?"
"Nee, aber mach auf ... erzähl" (Oh Gott)
"Ihr Geschwindigkeit Betrug 124 km/h. Sie haben dabei den erforderlichen Abstand um von 62 Metern um 4/10 unterschritten.
Bitte bezahlen sie 123 Euro ..."
"Was? Ehrlich?"
Yiepiiiiiiiiiiie! YESSSSSS!
Nie und nimmer liebe Autobahnpolizisten! Vielen Dank für Gnade vor Recht!.Ich hab draus gelernt* ...
(* immer im Rückspiegel auf dunkle 5er BMWs mit zwei Personen und Kölner nUmmer achten)Puuuuuuuuuuuuh ...
Glückwunsch !
Es gibt kaum eine praxisfremdere Regelung als beim Mindestabstand.
Bei 62m realem Abstand und unter Richtgeschwindigkeit schieben sich auf jeder BAB 2-3 Verkehrsteilnehmer dazwischen und finden dies mehrheitlich völlig normal. Bei der Realisierung dieser Vorgabe wäre man ständig am Bremsen, nur um den vorgegebenen Abstand immer wieder herzustellen. Wir werden von Bekloppten regiert !