25.04.2014, 08:13
Harri schrieb:Nein, rechtlich braucht es keinen Ölabscheider auf privatem Grundstück. Zumindest hier nicht (siehe die vor ein paar posts von mir verlinkte Rechtsverordnung).Solange ein Ölabscheider vorhanden ist ... siehe Punkt 2.
Ansonsten gilt wie so oft, wo kein Kläger, da kein Richter. Es sei denn, die Konsequenzen werden dem Täter klar, Einsichtigkeit vorrausgesetzt.
Oder sag einfach, wo das steht. Das war ja meine Ausgangsfrage.
Und sachlich.....das diskutiere ich lieber nicht mehr
