09.03.2013, 19:40
James Blond 007 schrieb:Ja schade ... hab es mal raus gesucht, er war ja so beratungsresistent
Gesetzlich darf der Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen unter der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Höchstgeschwindigkeit liegen,
wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Winterreifens im Blickfeld des Fahrers angezeigt wird (Aufkleber)
http://www.google.de/#hl=de&q=Der+geschw...80&bih=878
Aber ich glaube selbst dazu wird ihm noch was einfallen
ah verstehe .......lach ...lach ja da ist er von sich überzeugt ....grins ....aber sonst ein lieber Kerl ......sei ihm nicht böse er diskutiert halt gern .....

Arglos und harmlos, * Glücklich ich bin,
Hör' ich das Böse, * Denk ich nicht hin!
Hör' ich das Böse, * Denk ich nicht hin!
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Alles was ich brauche, wird zur rechten Zeit zu mir kommen.