09.03.2013, 19:38
CheckeredGirl schrieb:nö ....wieso ????Ja schade ... hab es mal raus gesucht, er war ja so beratungsresistent

Gesetzlich darf der Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen unter der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Höchstgeschwindigkeit liegen,
wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Winterreifens im Blickfeld des Fahrers angezeigt wird (Aufkleber)
http://www.google.de/#hl=de&q=Der+geschw...80&bih=878
Aber ich glaube selbst dazu wird ihm noch was einfallen
