28.02.2013, 22:04
Wenn man es ganz genau nimmt, darf man die Scheinwerfer überhaupt nicht lackieren, da durch das Öffnen und Verändern der Scheinwerfer die Betriebserlaubnis erlischt.
Aber gut, bei der Vielzahl von Zubehörscheinwerfern etc. haben es die diversen Prüfanstalten teils eh kaum noch einen Durchblick was was ist.
Es sei denn, man gerät an einen ebenfalls verstrahlten Prüfer der sich damit auskennt. 
Das Öffnen der Halogenscheinwerfer ist möglich, BTW ...
EDIT: Habe meine auch vor ein paar Tagen lackiert, allerdings XENON. Ich habe die Reflektoreinheit für das Fernlicht aber nicht lackiert, demnach gibt es auch keine Einschränkungen bei der Lichtausbeute etc.
Aber gut, bei der Vielzahl von Zubehörscheinwerfern etc. haben es die diversen Prüfanstalten teils eh kaum noch einen Durchblick was was ist.


Das Öffnen der Halogenscheinwerfer ist möglich, BTW ...
EDIT: Habe meine auch vor ein paar Tagen lackiert, allerdings XENON. Ich habe die Reflektoreinheit für das Fernlicht aber nicht lackiert, demnach gibt es auch keine Einschränkungen bei der Lichtausbeute etc.
![[Bild: p1080519ylq9a.jpg]](http://www.abload.de/img/p1080519ylq9a.jpg)